Vom 4. Juli - 9. September 2022 läuft das 1. Verfahren zur Interessenbekundung

rückenwind³

Das ESF Plus-Programm „rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“ (kurz: rückenwind3) zielt auf die Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern, mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Handlungsansatz des Programms ist die Weiterentwicklung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.

Zielgruppe des Programms sind gemeinnützige Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden, sowie sonstige gemeinnützige Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, die keinem der sechs Spitzenverbände angeschlossen sind.

Das Förderprogramm rückenwind3 wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) entwickelt. Es wird in enger Kooperation der beiden Programmpartner umgesetzt und begleitet. Eine externe Regiestelle in der BAGFW koordiniert die Programmumsetzung.

Gefördert wird rückenwind3 im Rahmen der Förderperiode 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und aus Bundesmitteln. 74 Millionen Euro ESF Plus-Mittel stehen zur Erprobung innovativer Modellvorhaben zur Verfügung.

rückenwind3 ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms rückenwind+ in der ESF-Förderperiode 2014-2020.