Fördervoraussetzungen

Eine Interessenbekundung konnten alle freigemeinnützigen Träger einreichen, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind.

Folgende Fördervoraussetzungen waren zu beachten:

  • Das Projekt musste sich eindeutig einem der Förderbereiche der Richtlinie zuordnen lassen.
  • Pflichtaufgaben eines Antragstellers bzw. Maßnahmen, für die es bereits gesetzliche und sonstige öffentliche Finanzierungsregelungen gab, waren nicht förderungsfähig.
  • Eine rückwirkende Förderung war ausgeschlossen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts musste sichergestellt sein. Dazu war ein vollständiger Nachweis über die nationale Kofinanzierung (Eigenmittel und/oder Drittmittel) zu erbringen.
  • Es bestand ein Kumulationsverbot mit anderen Programmen, die aus Mitteln der Europäischen Union für den gleichen Förderzweck finanziert wurden.
  • Da die Chancengleichheit in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Querschnittsziel darstellte, war ein durchgängiges Konzept zum Gender Mainstreaming obligatorisch.