Der Europäische Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde im Jahre 1957 gegründet und ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Mit Hilfe des ESF sollen bestehende Unterschiede in den Mitgliedstaaten ausgeglichen und so der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt gestärkt und gefördert werden.

Der ESF ist das wichtigste beschäftigungspolitische Finanzierungsinstrument und ein Kernstück der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zur Verbesserung der Lebensbedingungen und Berufsaussichten der EU-Bürger/innen. Es werden Maßnahmen unterstützt, deren Ziel es ist, Arbeitslosigkeit zu verhindern, den Zugang zu Beschäftigung zu verbessern, Qualifikationen und Fähigkeiten der Menschen zu fördern und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.

Die Förderkriterien werden den Entwicklungen und Änderungen auf dem Arbeitsmarkt immer wieder angepasst. Der Schwerpunkt des ESF hat sich seit seinem Bestehen verlagert. Unterstützte der ESF anfangs vor allem ausbildungsbezogene Programme, verfügt er inzwischen über ein breites Spektrum von Maßnahmen.

Der Europäische Sozialfonds wird über siebenjährige Programmzyklen verwaltet. Strategie und Budget des ESF werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Kommission verhandelt und beschlossen. Auf dieser Grundlage planen die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission für einen siebenjährigen Zeitraum operationelle Programme.

Die Umsetzung der Strategie liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten und Regionen der EU. Die Mitgliedstaaten ernennen nationale Verwaltungsbehörden, die für die Auswahl von Projekten, die Mittelvergabe, die Evaluierung der Projekte und Projektergebnisse verantwortlich sind. Eine Prüfungs- bzw. Zertifizierungsbehörde kontrolliert darüber hinaus die Einhaltungen der Bestimmungen für den Einsatz von ESF-Mitteln.

Weitere Informationen finden Sie unter www.esf.de

 

 

Förderperiode 2014 – 2020

Kennzeichnend für die aktuelle ESF-Förderung ist die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“, die thematische Konzentration der Mittel zur Erreichung der Europa-2020-Ziele und der Ziele im Nationalen Reformprogramm sowie die Berücksichtigung der EU-Ratsempfehlungen zu Beschäftigung.

Zur Umsetzung der Ziele hat der Bund ein „Operationelles Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 – 2020“ (ESF-Bundes-OP) vorgelegt, das am 21. Oktober 2014 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

Schwerpunktmäßig wird der ESF in der neuen Förderperiode einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten sowie die soziale Inklusion fördern und Armut bekämpfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Förderungen von Selbständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.

Die drei thematischen Ziele:

A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

C: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Hauptzielgruppen sind benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen, sowie Personen mit Migrationshintergrund, v. a. in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge).

Quelle: www.esf.de