Förderbereiche
Im Rahmen der Richtlinie werden integrierte Vorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft gefördert, die jeweils einen Teilbereich aus A und einen Teilbereich aus B adressieren:
A. Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit
- lebensphasenorientierte Personalentwicklung
- berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Coaching
- Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmer/innen
- Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen
- Personalgewinnung: Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung, Begleitung und Perspektiventwicklung von an der Sozialwirtschaft interessierten Personen
- Personalentwicklung im Sozialraum
B. Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen
- gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Erhöhung des Anteils von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen
- Begleitung von Quer- und Wiedereinsteiger/innen
- Führung und Unternehmenskultur
- Entwicklung von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
- Diversity Management und Förderung der Inklusionsfähigkeit
- Förderung der Innovationsfähigkeit (auch im Hinblick auf regionale Abstimmungsprozesse)