Förderbereiche

Im Rahmen der Richtlinie werden integrierte Vorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft gefördert, die jeweils einen Teilbereich aus A und einen Teilbereich aus B adressieren:

 

A. Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit
  • lebensphasenorientierte Personalentwicklung
  • berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Coaching
  • Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmer/innen
  • Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen
  • Personalgewinnung: Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung, Begleitung und Perspektiventwicklung von an der Sozialwirtschaft interessierten Personen
  • Personalentwicklung im Sozialraum
B. Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen
  • gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Erhöhung des Anteils von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen
  • Begleitung von Quer- und Wiedereinsteiger/innen
  • Führung und Unternehmenskultur
  • Entwicklung von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
  • Diversity Management und Förderung der Inklusionsfähigkeit
  • Förderung der Innovationsfähigkeit (auch im Hinblick auf regionale Abstimmungsprozesse)