Förderbereiche
Im Rahmen der Richtlinie werden integrierte Vorhaben zur Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft gefördert, die jeweils einen Teilbereich aus A und einen Teilbereich aus B adressieren:
A. Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit
- lebensphasenorientierte Personalentwicklung
 
- berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Coaching
 
- Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmer/innen
 
- Einstiegs- und Anpassungsqualifizierungen
 
- Personalgewinnung: Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung, Begleitung und Perspektiventwicklung von an der Sozialwirtschaft interessierten Personen
 
- Personalentwicklung im Sozialraum
 
B. Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen
- gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen
 
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
 
- Erhöhung des Anteils von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund in Führungspositionen
 
- Begleitung von Quer- und Wiedereinsteiger/innen
 
- Führung und Unternehmenskultur
 
- Entwicklung von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
 
- Diversity Management und Förderung der Inklusionsfähigkeit
 
- Förderung der Innovationsfähigkeit (auch im Hinblick auf regionale Abstimmungsprozesse)
 






	  