Begriffe von A bis Z
Das Prinzip der Additionalität besagt, dass Finanzmittel der Strukturfonds nur unter der Voraussetzung bereitgestellt werden, dass hierdurch keine öffentlichen Strukturausgaben eines Staates ersetzt werden („Zusätzlichkeit der Mittel“).
Begleitausschuss
Für jedes Operationelle Programm (OP) wird ein Begleitausschuss eingerichtet, der sich mit der effektiven und ordnungsgemäßen Durchführung des Programms beschäftigt. Der Begleitausschuss des Bundes-OP trat in der konstituierenden Sitzung am 12. März 2008 zusammen, wird von Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde geleitet und besteht u. a. aus Vertretern und Vertreterinnen der Bundesministerien, die ESF-Programme umsetzen, der Landesministerien, der Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und der Europäischen Kommission.
Beihilfen
Staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (ex Art. 87 EG-Vertrag). Sie sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Jede öffentliche Förderung auf der Basis des ESF-Bundesprogramms muss den formellen und materiellen Anforderungen der Gemeinschaftsregeln über staatliche Beihilfen genügen.
Beihilfen – Gruppenfreistellungsverordnung
Beihilfen, die unter die Voraussetzungen der Gruppenfreistellungsverordnungen fallen, müssen nicht bei der Kommission notifiziert werden.
Solche Beihilfemaßnahmen können grundsätzlich sofort durchführt werden, sie müssen allerdings bei der EU-Kommission gemeldet werden. Gruppenfreistellungsverordnungen existieren z. B. in den Bereichen Beschäftigung, Ausbildung und KMU. Die am 29. August 2008 in Kraft getretene Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) war bis zum 30. Juni 2014 gültig und wurde nunmehr durch die neue ab dem 1. Juli 2014 geltende AGVO abgelöst.
Beschäftigungspolitische Leitlinien
Die Leitlinien, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat angenommen werden, stellen gemeinsame Prioritäten für die nationalen Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten dar. Seit 2005 sind sie Teil der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung. Sie gelten für einen Zeitraum von drei Jahren.
De-minimis-Beihilfen
Die De-minimis-Regel findet im Rahmen der Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission Anwendung. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass bis zu einem bestimmten Schwellenwert Beihilfen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen und mit dem gemeinsamen Markt vereinbar sind. Die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 (Geltung ab dem 1. Januar 2014) besagt, dass Beihilfen die einen Gesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren nicht übersteigen, nicht der Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission unterliegen. Im Vergleich zu der zuvor geltenden Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 vom 15.12.2006 bleiben die wichtigsten Kriterien in der neuen Verordnung unverändert. Neu ist, dass beispielsweise Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, nicht mehr vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen sind und daher fortan ebenfalls De-minimis-Beihilfen erhalten können. Zudem wurde die Definition des Begriffs „Unternehmen“ vereinfacht und präzisiert. Ferner sind unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch subventionierte Darlehen von bis zu 1 Mio. EUR nach der De-minimis-Verordnung freigestellt.
EUROPA 2020-Strategie
Europa braucht eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung, um gestärkt aus der Krise herauszukommen und sich zukunftsfähig für die nächsten zehn Jahre aufzustellen. Dabei muss Europa kurz- und mittelfristige Antworten auf viele akute Herausforderungen finden wie etwa auf den Klimawandel, den Demografischen Wandel und neue Anforderungen an Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Globalisierung. Mit der EUROPA 2020-Strategie haben die Staats- und Regierungschefs am 17. Juni 2010 das Konzept verabschiedet, mit dem die Europäische Union diesen Herausforderungen in den nächsten zehn Jahren begegnen wird. Damit ersetzt EUROPA 2020 die bisherige Lissabon-Strategie, die im Jahr 2010 auslief.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Sie hat weit reichende Initiativ-, Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Darüber hinaus ist sie an der Aufstellung und Durchführung des EU-Haushalts beteiligt.
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Das Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ ist neben dem Ziel „Konvergenz“ und dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ eines der drei Ziele zur Finanzierung der Regionalpolitik im Zeitraum 2007–2013. Es dient der Verstärkung der Zusammenarbeit auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene in den Bereichen
- städtische und ländliche Entwicklung,
- Entwicklung der Küstengebiete,
- Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und
- Vernetzung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Die Finanzierung erfolgt aus dem EFRE.
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Der EFRE ist Teil der Strukturfonds, die den Abbau des Ungleichgewichts zwischen den Regionen der Gemeinschaft zum Ziel haben. Der 1975 geschaffene Fonds gewährt finanzielle Hilfen für die Entwicklung bedürftiger Regionen. Er konzentriert seine Mittel darauf, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen zu verbessern. In Deutschland werden bei der EFRE-Förderung in der aktuellen Förderperiode die Ziele Konvergenz, Regionale Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Europäische Territoriale Zusammenarbeit verfolgt.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der ESF wurde im Jahre 1957 gegründet und ist Teil der Strukturfonds der Europäischen Union. Er zielt auf die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ab. Zu diesem Zweck unterstützt er Maßnahmen, deren Ziel es ist, Arbeitslosigkeit zu verhindern, den Zugang zur Beschäftigung und die Beteiligung am Erwerbsleben zu verbessern, Qualifikationen und Fähigkeiten der Menschen zu fördern und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.
Evaluation
Als Evaluation bezeichnet man die (u. a. auf das Monitoring aufbauende) Erfolgskontrolle laufender oder abgeschlossener Projekte und Maßnahmen. Evaluierungen zum ESF-Bundesprogramm werden von externen Expertinnen und Experten durchgeführt. Sie werden die Ergebnisse und Wirkungen sowie die Effizienz ausgewählter Fördermaßnahmen analysieren.
Förderperiode
Die Förderperiode beschreibt den zeitlichen Rahmen bzw. einen mehrjährigen Programmplanungszeitraum, für den Mittel der EU-Strukturfonds bereitgestellt werden.
Gender-Budgeting
Ziel von Gender-Budgeting ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Ressourcenverteilung. Für das ESF-Bundesprogramm ist ein Gender-Budgeting Ansatz vorgesehen, der über das gesamte Programm konkrete Vorgaben über die Mittelverwendung festlegt. Es wird angestrebt, Frauen mit einem Anteil von etwa 50 Prozent der teilnahmebezogenen Programmausgaben zu beteiligen.
Gender-Mainstreaming
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. Gender Mainstreaming stellt eine langfristige Strategie dar, welche im Rahmen einer umfassenden Gleichstellungspolitik die gesetzlichen Maßnahmen und die gezielte Förderung von Frauen ergänzen soll. Der Begriff Gender Mainstreaming wurde bei der Weltfrauenkonferenz in Beijing (Peking) 1995 entwickelt. Als eine Methode, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, wurde Gender Mainstreaming 1997 in den „Amsterdamer Vertrag“ der EU aufgenommen.
Gleichstellung von Frauen und Männern
Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern ist eine in Artikel 2 und 3 EG-Vertrag verankerte Aufgabe der Europäischen Union. Bei ESF-Förderungen muss sichergestellt werden, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern bei der Ausarbeitung, der Durchführung, der Begleitung und der Evaluierung der Operationellen Programme gefördert wird (Artikel 6 der ESF-Verordnung EG Nr.1081/2006 vom 5. Juli 2006).
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Querschnittsziel im ESF-Bundesprogramm, siehe auch Querschnittsziel.
Indikatoren
Ein Indikator ist – ganz allgemein gesehen – ein Hilfsmittel, welches dem Menschen gewisse Informationen übermittelt (bzw. anzeigt). Indikatoren dienen der Messung von Fortschritten hinsichtlich definierter Ziele. Das ESF-Programm des Bundes enthält Indikatoren, um den Umsetzungsfortschritt des Programms zu messen. Dabei werden für bestimmte Ziele Ergebnisindikatoren gebildet, die ausgehend von einem quantitativen Basiswert einen quantitativen Zielwert definieren.
Interventionssatz
siehe Kofinanzierung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die Differenzierung zwischen Großunternehmen und KMU ist u. a. im Bereich der Vorschriften zur Beihilfenkontrolle von Bedeutung. Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition von Kleinstunternehmen sowie der kleinen oder mittleren Unternehmen:
Definition der KMU:
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben.
Kofinanzierung
Die Strukturfondförderprogramme der Europäischen Kommission gewähren Projekten keine Vollfinanzierung mit EU-Mitteln, Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein nationaler Finanzierungsquellen aus öffentlichen oder auch privaten Mittel. Hierfür bestehen Obergrenzen für die Zielgebiete. Die Beteiligung des ESF ist für Projekte zur Erreichung des Ziels „Konvergenz“ auf maximal 75 Prozent und für das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ auf maximal 50 Prozent begrenzt.
Alle drei Jahre wird von der Europäischen Kommission ein Kohäsionsbericht erstellt, um die Fortschritte im wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu dokumentieren. In dem Bericht werden die sozioökonomische Situation und die Prognosen für alle EU-Regionen anhand wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Indikatoren bewertet. Außerdem werden Wirkung und Beitrag der politischen Strategien und Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie derjenigen der EU und anderer Institutionen analysiert. Bis zu jedem neuen Kohäsionsbericht werden jährlich Fortschrittsberichte erstellt.
Die Kohäsionspolitik ist die Strategie der Europäischen Union zur Förderung und Unterstützung einer „harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes“ , ihrer Mitgliedstaaten und ihrer Regionen. Die Kohäsionspolitik ist im Vertrag über die Europäische Union (Art. 174) festgeschrieben und soll den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen den Regionen stärken. Der Schwerpunkt liegt auf denjenigen Bereichen, die es der EU ermöglichen, sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen und weltweit wettbewerbsfähig zu bleiben.
Das Ziel „Konvergenz“ ist eines der drei Ziele der Regionalpolitik im Zeitraum 2007–2013. Durch die Mittel aus den ESF, dem EFRE, aber auch aus dem Kohäsionsfonds sollen Wachstum und Beschäftigung in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand gefördert werden. Als Zielregionen gelten alle Regionen, die unter 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) je Einwohner der EU-25 liegen. In Deutschland gehören hierzu das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie die Regierungsbezirke Dessau, Magdeburg, Dresden, Chemnitz und Brandenburg.
Die Regierungsbezirke Leipzig, Halle und Lüneburg, sowie Brandenburg-Südwest erhalten als „Phasing-out-Regionen“ noch für eine Übergangszeit Mittel für das Ziel „Konvergenz“.
Lissabon-Strategie
Im März 2000 gaben die europäischen Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfeltreffen in Lissabon ein strategisches Ziel vor: Die Europäische Union sollte bis 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt“ werden, „einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren Zusammenhalt zu erzielen“. Übergreifendes Ziel war die Erhöhung der allgemeinen Beschäftigungsquote in der EU auf 70 Prozent und die von Frauen auf einen Durchschnitt von mehr als 60 Prozent und die von älteren Menschen auf 50 Prozent bis 2010.
2011 wurde die Lissabon-Strategie durch die EUROPA 2020-Strategie ersetzt. Die EUROPA 2020-Strategie knüpft an die Lissabon-Strategie an, setzt aber in ihrer Zielsetzung neue Akzente.
Monitoring
Unter Monitoring versteht man ganz allgemein die Dauerbeobachtung eines bestimmten Systems. Durch das Monitoring für das Operationelle Programm des Bundes werden die finanziellen und materiellen Verlaufsdaten sowie die teilnehmerbezogenen Daten zu bestimmten Indikatoren erfasst. Praktisch realisiert wird dies im Rahmen eines IT-Systems.
Nachhaltigkeit
Alle Förderungen aus dem ESF sollen sich an der europäischen und nationalen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren. Das Nachhaltigkeitsziel ist ein Querschnittsziel im Operationellen Programm des Bundes für den ESF. Der Begriff der Nachhaltigkeit setzt sich aus drei Komponenten zusammen, die auch als das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit bezeichnet werden: der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit. Der Beitrag des ESF im Bundesprogramm bezieht sich in erster Linie auf die soziale Dimension der Nachhaltigkeit, die die soziale Integration der Menschen z. B. durch Verringerung der Arbeitslosigkeit und durch Bekämpfung von Bildungsarmut zum Ziel hat.
Nationaler strategischer Rahmenplan (NSRP)
Der Nationale Strategische Rahmenplan soll dafür sorgen, dass die Förderung, die ein Mitgliedsstaat durch die EU-Strukturfonds erhält, mit den strategischen Zielen und Prioritäten der EU-Kohäsionspolitik übereinstimmt. Der deutsche Plan enthält neben einer ausführlichen Analyse der Stärken und Schwächen der geförderten Gebiete auch eine Darstellung der deutschen Förderstrategie. Er stellt damit auf nationaler Ebene den Bezugsrahmen für die Ausarbeitung der Operationellen Programme dar. Schließlich soll der Rahmenplan die Verbindung zum Nationalen Reformprogramm darstellen. Der Nationale Strategische Rahmenplan für den Einsatz der Strukturfondsmittel in Deutschland wurde am 3. Mai 2007 von der Europäischen Kommission gebilligt.
Nationales Reformprogramm (NRP)
Das Nationale Reformprogramm wurde erstmalig 2005 auf Basis der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung erstellt. Im diesem Programm wird beschrieben, wie die in den Leitlinien vereinbarten Ziele im jeweiligen Mitgliedstaat erreicht werden sollen.
Operationelles Programm
Ein Operationelles Programm (OP) ist ein von einem Mitgliedstaat vorgelegter und von der EU-Kommission angenommener Plan. Das OP enthält Aussagen zu der Umsetzung der jeweiligen ESF-Prioritäten. In Deutschland haben alle Bundesländer und der Bund ein (Niedersachsen zwei) Operationelles Programm bei der Europäischen Kommission eingereicht. Das zielgebietsübergreifende ESF-Bundesprogramm wurde von der Europäischen Kommission am 20.12.2007 genehmigt – es umfasst ein Finanzvolumen von 6 Milliarden Euro, davon entfallen 3,5 Milliarden Euro auf den ESF.
Partnerschaft
Das Grundprinzip der Partnerschaft umfasst die unmittelbare Zusammenarbeit der verschiedenen, an der Umsetzung des Operationellen Programms beteiligten Stellen. Das umfasst die Europäische Kommission, die verschiedenen Ministerien auf Bundes- und Landesebene und die Beteiligung von Sozialpartnern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Fachleuten und Nichtregierungsorganisationen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Ausarbeitung, Durchführung, Begleitung und Bewertung des Operationellen Programms. Hierfür wird ein Begleitausschuss für das Operationelle Programm eingerichtet.
„phasing-out“ Gebiete
Regionen werden anhand ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft in die Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ eingeteilt. Alle Regionen, die unter 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) je Einwohner der EU-25 im Zeitraum 2000–2002 erwirtschaften, fallen in das Konvergenzziel. Im Zuge der EU-Osterweiterung ist das durchschnittliche BIP der EU stark gesunken, da die neuen Mitgliedstaaten fast ausschließlich weit unter 75 Prozent des durchschnittlichen BIP je Einwohner der EU-15 lag. Durch diesen statistischen Effekt (Phasing-Out-Effekt) liegen einige Regionen, die in der EU-15 noch unter der 75-Prozent-Schwelle lagen, nach der EU-Osterweiterung darüber. Die davon betroffenen Regionen, die so genannten Phasing-Out-Regionen, erhalten in der neuen Förderperiode 2007–2013 eine Übergangsunterstützung aus den Strukturfonds im Rahmen des „Konvergenz-Ziels“. Zu den Phasing-Out Regionen in Deutschland gehören Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle.
Publizität
Gemäß den geltenden EU-Verordnungen ist der Mitgliedsstaat und die für das Operationelle Programm zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet, die Öffentlichkeit über ESF finanzierte Vorhaben und Programme und deren Ergebnisse zu unterrichten. Auf diese Weise soll die Rolle der EU betont und die Transparenz der Mittelverwendung gewährleistet werden.
Querschnittsziele
Als Querschnittsziele bezeichnet man Aufgaben bzw. Zielstellungen, die prinzipiell bei der Formulierung und Durchführung von Maßnahmen in allen Politikbereichen berücksichtigt werden müssen. Das ESF-Bundesprogramm verfolgt die Querschnittsziele Chancengleichheit und Nachhaltigkeit.
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ ist eines der drei der EU-Regionalpolitik im Zeitraum 2007–2013. Es dient der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen sowie der Beschäftigung durch Vorwegnahme des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Förderfähig sind Regionen, die nicht unter dem Konvergenzziel förderfähig sind. In Deutschland zählen die westdeutschen Bundesländer – ohne den Regierungsbezirk Lüneburg – zu diesem Zielgebiet. Die Maßnahmen für dieses Ziel werden aus dem ESF und dem EFRE finanziert.
Strukturfonds
Die EU hat auf Grundlage des EG-Vertrages Strukturfonds eingerichtet, aus denen ärmere EU-Länder und Regionen Hilfen erhalten. Zu dem Strukturfonds der Förderperiode 2007–2013 zählen der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Fischereifonds (EFF) haben eigene rechtliche Grundlagen und gehören nicht mehr zu den Strukturfonds.
Technische Hilfe
Durch die Technische Hilfe können Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle der Operationellen Programme (OP) finanziert werden. Zur Erreichung des Ziels „Konvergenz“ und des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sind die Mittel für Technische Hilfe auf höchstens 4 Prozent des Gesamtbetrags des OP begrenzt.
Transnationale Maßnahmen
Im ESF-Bundesprogramm wurde die Möglichkeit nach Artikel 8 der ESF-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1081/2006 vom 5. Juli 2006) genutzt, um für transnationale Aktionen einen um 10 Prozent höheren Interventionssatz zu nutzen. Hierfür wurde im ESF-Bundesprogramm ein eigener Schwerpunkt für transnationale Tätigkeiten eingerichtet. In diesem Schwerpunkt werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die mit Partnern aus mindestens einem weiteren Mitgliedstaat zusammenarbeiten.
Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde ist die vom Mitgliedstaat benannte Stelle, die das Operationelle Programm (OP) verwaltet. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des OP. Für das OP des Bundes ist dies das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Quelle: www.esf.de