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981. Stellungnahme der BAGFW zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Für die Mobilität von EU-Bürger(inne)n spielt das Koordinierungsrecht eine erhebliche Rolle. Unter Wahrung der mitgliedstaatlichen Kompetenzen im Bereich der sozialen Sicherung soll es verhindern, das
982. Stellungnahme der BAGFW zum Antrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eine Lobby für die Pflege – Arbeitsbedingungen und Mitspracherechte von Pflegekräften verbessern“
Die GRÜNEN weisen in ihrem Antrag auf den Pflegekräftemangel in der Bundesrepublik und die entsprechende Arbeitsverdichtung in der Pflege hin. Sie fordern die zeitnahe Einführung verbindlicher Persona
985. 15 Thesen für Zusammenhalt in Vielfalt, Aufruf zur Mitzeichnung
Initiative kulturelle Integration stellt Thesen zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und kultureller Integration vor Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege engagieren sich seit Jahren in der F
986. Stellungnahme der BAGFW zum Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten und zu Änderungsanträgen
BAGFW begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung und Ausführungen des Gesetzentwurfs Die BAGFW bedankt sich für die Möglichkeit, zum Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbare
988. 10. Kongress der Sozialwirtschaft
27. - 28. April 2017 in Magdeburg Der Zukunftskongress der Sozialwirtschaft - Die vernetzte Gesellschaft sozial gestalten Erste Eindrücke Welche Zukunft wollen wir?Wie können wir gesellschaftl
989. Stellungnahme der BAGFW zu der Verordnung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB
Nach § 22 BGB-E wird einem wirtschaftlichen Verein die Rechtsfähigkeit nur dann verliehen, wenn „dies durch Gesetz bestimmt ist oder wenn es für den Verein unzu-mutbar ist, seinen Zweck in der Rechtsf
990. Hinweise der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland zur Umsetzung und Weiterentwicklung des FEAD/EHAP
Deutschland fokussiert bei der Umsetzung des EHAP, genauso wie die Niederlande, Schweden und Dänemark, auf die „soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen“ (Operationelles Programm II